Änderungen in der Prüfungsordnung nach DTU-MV

Es ist vermutlich noch nicht bei jedem NWTU-Verein angekommen. Die Mitgliederversammlung der DTU hat auf ihrer Sitzung vom 02. April die letztens noch  geänderte Prüfungsordnung zwar verabschiedet, allerdings mit kleinen Veränderungen.

Aufgrund von Nachfragen, die uns in den letzten Tagen erreichten, haben wir uns die Mühe gemacht, für Euch die wichtigsten Änderungen zusammen zu tragen:
10.1.2.3.4 (Danprüfungen): Prüfungen vom 1. – 3. Dan heißen nunmehr „Landesdanprüfungen“. Die Zuständigkeit für Dan-Prüfungen ab den 4. Dan wurde auf den Bundesverband verlagert.
10.1.3.2.3 (Programm Leistungsgrade 1. – 3. Dan): Bei Prüfungen zum 2. Dan gilt in der Selbstverteidigung wieder die von früheren Ordnungen bekannte „Abwehr gegen mehrere Angreifer aus der Reihe“.
10.1.3 (Ausbildungs- und Prüfungsinhalte): Für Kinder unter 15 Jahre ist wieder ein Bruchtest mit einem Brett mit einer Stärke von 1cm vorgesehen. Allerdings müssen die Erziehungsberechtigten im Vorfeld  schriftlich ihr Einverständnis für diesen Bruchtest erklären.
10.1.5.6 (Selbstverteidigung): Eine Prüfung der Waffenselbstverteidigung bei Kindern unter 14 Jahren (Stock/Messer) entfällt.

Die aktuelle Prüfungsordnung erhaltet ihr hier (klick)!

Sonstige Ordnungen

Von der MV angenommen wurden die vom DTU-Vorstand vorgelegten Änderungen in der Ordnung zur Vergabe von Prüferlizenzen, wie vorgelegt. Bestätigt wurden weiterhin die Ehrenordnung und die Finanz- und Gebührenordnung, wie von DTU-Präsidium vorgeschlagen.

Autor: Der Jo

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. (Albert EInstein)