Wie die DTU heute mitteilt, ist neue Satzung des Bundesverbandes, die auf der DTU-Mitgliederversammlung am 30. April 2016 von den Vertretern der Landesverbände verabschiedet wurde, nun beim Amtsgericht München rechtsverbindlich eingetragen und ab sofort gültig.
Einsprüche und Rechtsmittel des früheren DTU-Präsidenten Park hatten lange eine Eintragung verhindert. Die Rechtslage ist mittlerweile geklärt, so dass das Amtsgericht München dem Antrag des DTU-Präsidiums auf Eintragung der Satzung stattgegeben hat.
Die Satzung wird in den kommenden Tagen auf der Internetseite der DTU veröffentlicht.