Auf dem Prüferlehrgang der NWTU vom vergangenen Sonntag, den 10.01.2016, informierte der NWTU-Landesprüfungsreferent Richard Solarski unter anderem über die wichtigsten Neuerungen zur DTU-Prüfungsordnung.
1. Bundesdanprüfungen entfallen komplett. Ab sofort werden „nur“ noch DAN-Prüfungen ausgeschrieben. Bis auf weiteres erteilt der Bundesprüfungsreferent jedem Landesverband die Genehmigung, eigenverantwortlich bis zum 7. DAN zu prüfen.
2. Der Meldeschluss für die Danprüfung ist 2 Wochen vor Prüfungstermin anzusetzen. Grund: ab sofort werden die DAN-Urkunden und Chipkarten ausschließlich vom BPR ausgestellt und rechtzeitig zur Danprüfung an den LPR Versendet werden. Somit können beide Dokumente am Prüfungstag an die Sportler ausgegeben werden. Was eine Kostenreduzierung für die Landesverbände bedeutet. Ferner wird die DTU-Danurkunde künftig in einer hochwertigen Mappe überreicht werden.
3. Die DTU bietet ab sofort keine Kukkiwon-Urkunden mehr an. Die künftige Beschaffung wird noch gesondert geregelt. Infos dazu werden seitens des Bundesprüfungsreferenten zu gegebener Zeit erfolgen.
4. Kukkiwon- und ITF-Dangrade werden nach wie vor ohne praktische Überprüfung anerkannt, gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr (siehe Finanz- und Gebührenordnung der DTU). Auch erfolgt unverändert der entsprechende EIntrag in den DTU-Ausweis.
5. Dangraduierungen, welche bei anderen Organisationen/Verbänden abgelegt wurden (damit ist nicht Kukkiwon oder ITF gemeint, siehe 4; die Red), bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Bundesprüfungsreferenten. Dazu müssen die vorhandenen Unterlagen an den Bundesprüfungsreferenten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Falle eines positiven Entscheides kann nun der Landesverband in Eigenregie die praktische Überprüfung durchführen, im Rahmen einer regulären Danprüfung. Die Eintragung in den DTU-Ausweis darf jedoch nur durch den BPR vorgenommen werden. Diese praktische Überprüfung ist generell nur noch bis max. zum 4. DAN möglich.
6. Zum 4. DAN und höher ist es jedem Prüfling freigestellt, wo er künftig seine Prüfung ablegen möchte (d.h. in welchem Landesverband, die Red.). Hierzu bedarf es auch keine Genehmigung durch den LPR/BPR mehr. Die Sportler können sich direkt selbst über die Datenbank zur Danprüfung anmelden.
7. Die Landesverbände können ab sofort bis zum 7.DAN eigenverantwortlich prüfen, müssen dies aber nicht. Die entsprechenden Ausschreibungen zu den Danprüfungen können diesbezüglich individuell gestaltet werden. ( z. B. eine Danprüfung nur bis zum 4. DAN, die nächste bis zum 6. DAN usw.)
8. Wichtig hierbei ist die Besetzung der Prüfungskommissionen. Bei Danprüfungen bis zum 6. Dan müssen die eingesetzten Prüfer mindestens den vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen, der Kommissionsvorsitzende muss höher graduiert sein. Bei Danprüfungen zum 7. Dan und höher muss der Kommissionsvorsitzende mindestens den vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen. Die beiden beisitzenden Prüfer müssen mindestens einen Dangrad unter dem vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen.
Bei einem unerwarteten Ausfall des Kommissionsvorsitzenden oder eines Beisitzers (Unfall, Krankheit usw.) besetzt bei Danprüfungen bis zum 4. Dan das für das Prüfungswesen des Landesverbandes zuständige Vorstandsmitglied (d.h. der Landesprüfungsreferent in der NWTU, die Red.) eine Position der Prüfungskommission, unabhängig von seiner Graduierung.
Der BPR ist, unabhängig von seiner Graduierung generell berechtigt, jederzeit eine Position jeder Prüfungskommission zu besetzen.
Wegen der Fülle der sonstigen Themen erfolgt ein gesonderter Bericht hierzu in Kürze.
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