Inzwischen dürfte wohl fast jedem bekannt sein, dass unser NWTU-Präsident Antonio Barbarino durch die Weltgeschichte gondelt und gefühlt jedem erzählt, gegen den DTU-Vizepräsidenten würde bei der ETU ein Verfahren laufen. Ob man es nun wissen will oder nicht.
Dem Vernehmen nach soll er wohl auch die Strafe kennen, die besagtem DTU-Vizepräsidenten erwarten würde. Sogar die DTU-Prüferlizenz sollte dem DTU-Vizepräsidenten verwehrt werden, auf Geheiß von Antonio Barbarino. So schwerwiegend seien die Vorwürfe. Es gäbe zwei Zeugen, so ist zu hören. Nun fragt sich seit Wochen gefühlt ganz Taekwondo-Deutschland: wer zum Teufel sind diese zwei ominösen Zeugen, die den DTU-Vizepräsidenten so schwer belasten sollen??
Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Das Geheimniss ist wohl gelüftet und im Grunde auch wenig verwunderlich. Ausgerechnet unser NWTU-Präsident Antonio Barbarino höchstpersönlich tritt als einer dieser beiden Zeugen auf.
Damit, so ist zu vermuten, ist wohl Zeuge und Drahtzieher dieser fragwürdigen Aktion in einer Person vereint. Doch zur Sache: dem Vernehmen nach will Antonio Barbarino ein Telefongespräch mitgehört haben, das der DTU-Vizeräsident mit einer dritten Person geführt haben will. Wohlgemerkt: heimlich und ohne Wissen des DTU-Vizepräsidenten. Eine mehr als fragwürdige Begründung und eine noch fragwürdigere Vorgehensweise. Der Grund: eine derartige Praxis (falls sie denn überhaupt der Tatsache entspricht) ist weder mit Deutschem Recht, noch mit Griechischem Recht zu vereinbaren. Griechenland ist Sitz der ETU (Athen) und unterliegt damit griechischem Recht.
Über das Niveau dieser Posse und zu der Vorgehensweise von Antonio Barbarino soll sich der Leser sein eigenes Urteil bilden. Unstrittig wohl ist (leider), dass solche Zustände in der Historie des Deutsche Taekwondo bis dato noch nicht vorgekommen sind.
Allerdings wirft diese Angelegenheit weitere Fragen auf. Gemäß ETU-Regelung wird sowohl das Untersuchungskommitte als das Sanktionskommitte nicht gewählt, sondern von ETU-Präsident Pragalos eingesetzt. Genauso, wie übrigens auch der ETU-Schatzmeister. Er wird ebenfalls nicht gewählt. Der ETU-Präsident ist allerdings bei dieser Angelegenheit direkt betroffen. Unter diesen Bedingungen erscheint die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens zumindest in Frage gestellt. Insbesondere, wenn Antonio Barbarino wohl die Strafe bereits im Vorfeld zu kennen scheint.
Ein Gedanke zu „Ein Zeuge und ein Drahtzieher“
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