Analysiert man den Bittbrief des Herrn Park vom 13.2.2016 an Herrn Pragalos als sein ETU Mitvorstand sowie dessen Antwortschreiben, bewahrheitet sich nicht nur die naheliegende Erkenntnis, dass nichts im Funktionärsdasein unabgesprochen passiert. Vielmehr muss das Rechtsverständnis beider Herren auf den Prüfstand gestellt und einer kritischen Bewertung zugeführt werden.
Antizipiert entschuldigt Herr Park in der üblichen fernöstlich devoten Form bei ETU-Präsidenten für die Defizite im DTU-Vorstand unter seiner Führung, die ihm entglitten sei. So etwas nennet man in Westeuropa Armutszeugnis.
Die Renitenz der DTU gegenüber der ETU beklagt Herr Park unter Hinweis auf mehrere Bespiele: Prioritär nennt er die inakzeptable Unwilligkeit der DTU, die Satzungshoheit der ETU an zu erkennen. Im Klartext: die ETU gibt der DTU vor, wie sie ihre innere Verfassung zu gestalten habe. Stets muss jedoch aus Sicht der ETU das Über-/Unterordnungsverhältnis gewahrt sein. Anders gewendet: die ETU beschließt und die DTU hat nicht auf zu mucken, sondern lediglich -quasi als verlängerter Arm- die ETU-Anweisungen / Beschlüsse umzusetzen. Das ganze selbstredend als Einbahnstraße wirtschaftlich zu Gunsten der ETU (Coachlizenz, GAL-Karte und Kukkiwon-Politik). Wie die DTU ihrerseits diese finanziellen Lasten kaskadenförmig ihren Landesverbände, den Vereinen, den Vereinsmitgliedern und Trainern etc „verkauft“, ist Problem der DTU. Sie hat letztlich nur Geld abzuliefern für durchaus zweifelhafte, weil entbehrliche Gegenleistungen.
Lizenzvergaben, sei es in Form von Caochlizenzen oder Gal-Karten oder wie auch immer man neue Geldquellen bezeichnet, setzten stets voraus, dass der Lizenzgeber Inhaber eines Rechtes ist, an denen er Dritte -im Wege der Lizenz- partizipieren lässt. Ein solches „Recht“ hat die ETU weder geschaffen noch erworben. Vielmehr erwachsen die Ansprüche der ETU allein aus dem Zwang für alle nachgeordneten Verbände / Vereine / Sportler / Trainer / Coache, dasjenige umzusetzen, was der ETU-Vorstand zur Befriedigung seines Kapitalbedarfes erfindet und in Beschlussform gießt. Er zieht formale Hürden ein, die es zuvor nicht gab. Die Regeln werden aus ETU-Sicht quasi von hoher Hand vorgegeben: Wer nicht folgt, darf nicht mehr mitspielen und wird im schlimmsten Fall suspendiert.
Kartellrechtlich ein Fall der gleichermaßen rechtswidrigen wie schamlosen Ausnutzung einer Monopolstellung. Nur mal so als Denkanstoß.
Bar jeder Bodenhaftung und fern der europäischen Rechtsordnung ist die Androhung des Herrn Pragalos, eine Gruppe von „Visitatoren“ zur DTU zu entsenden, der dort temporär die Führung übernimmt und den „Laden“ wieder auf ETU-Kurs bringt, indem er ausschließlich ETU-genehme DTU-Vorstände inauguriert. Selbstverständlich hat die DTU die gesamten Kosten der „Visitatoren“ zu tragen.
Zur Erläuterung: Visitatoren wurden früher vom Heiligen Stuhl entsandt, um „verirrte“ Schafe wieder zurück auf die Spur der allein selig machenden Glaubensrichtung zu bringen. Falls dieser freundliche Besuch nicht den gewünschten Erfolg brachte, folgten üblicher Weise Gesandte der Heiligen Inquisition.
Vermutlich wären die ETU-Visitatoren heutzutage nicht mit einer bescheidenen Klause bei kargem Brot und Wasser zufrieden zu stellen.
Viel entscheidender als unsinnige Kostentragungsregelungen ist die arrogante Selbstherrlichkeit, mit der Herr Pragalos meint, das geltende (Vereins-)Recht „ex autoritate“ außer Kraft setzen zu können. Allein dies ist der Grund, warum die ETU so verbissen die „Satzungsangleichung“ einfordert. Diese Zeiten sind -auch Dank der FIFA- zum Glück beendet.
Ausschließlich die Verbandsmitglieder erteilen im Rahmen von Mitgliederversammlungen dem DTU-Verbandsvorstand -ähnlich einer Geschäftsführung- Weisungen, wie sich der Vorstand zu positionieren hat. Im Klartext: Was er zu tun und zu lassen hat. Der unbefangene Beobachter könnte zu der Auffassung gelangen, dass der ETU-Präsident die DTU im Wege der Gleichschaltung (sprich Satzungsangleichung) Weisungen erteilen möchte, die die innere Vereinsangelegenheiten betreffen.
Der Verfasser hofft, ja erwartet von jeden verantwortungsvollen Verbandsvorstand, dass er zu aller erst und ausschlie0lich die Interessen der von ihm repräsentierten Sportler wahrnimmt und schützt und im Zweifel nur solchen Maßnahmen zustimmt, die zu deren Vorteil gereichen. Hierzu zählt auch die strikte Zurückweisung irgendwelcher neuen Hemmnisse / Lizenzen / Zulassungshürden, die von der ETU erfunden werden und die -ähnlich wie im Mittelalter die Ablassbriefe- ausschließlich im Wege der Geldzahlung an die ETU zu überwinden sind.
Der Verfasser ist seit vielen Jahren 2. Vorsitzender eines NWTU-Mitgliedvereins.