Was sich bereits während der Verhandlung vom 21. Juli angedeutet hat, ist nun offenbar bestätigt worden.
Gemäß Informationen, die tkd-news.de am gestrigen Tag erreichten, hat das Landgericht München die Klage der Landesverbände TUBW, TVBB, TUSW sowie ex-Vizepräsident Bußmann, gegen die AOMV der DTU vom 21. Februar 2016 abgewesen.
Die Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen zugestellt.